CoronaVO Sportstätten
7 Juni 2020
Eine neue allgemeine CoronaVO sowie eine neue CoronaVO Sportstätten sind ab dem 2. Juni 2020 gültig. Hieraus resultieren einige Änderungen in folgenden Bereichen:
- Corona KOMPAKT
- Leitlinien für den Spielbetrieb auf Tennisanlagen
Die neuen Bestimmungen wurden nach bestem Wissen verfasst, eine Haftung bzw. Gewähr kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden beziehungsweise Stellen weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz getroffen werden können. Prüfen Sie diese bitte regelmäßig und nehmen Sie ggf. Kontakt auf.
Leitlinien (Pdf)
https://www.badischertennisverband.de/
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