Hygienekonzept

HalloLogout
🎾🎾🎾 Probleme mit der Hallennutzung, z.B. Licht, Heizung, etc.? → Ansprechpartner: Frank Hartmann ☎ 0163-4441176, Aziz Stitou ☎ 0172-8050945, Michael Egert ☎ 07244-9477794 oder per email ✉ an info@svb-tennis.de 🎾🎾🎾
Direkt zum Seiteninhalt

Hygienekonzept

SVB Tennis
Veröffentlicht von Sportwart in Corona · Montag, 05. April 2021
Hygienekonzept für die Freiplatzsaison 2021
(gültig ab 29.03.2021)
 
 
Maßgebend für das Hygienekonzept ist die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg in der ab 29. März 2021 gültigen Fassung.
 
1.   Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird immer eingehalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der Standards FFP2, KN95 oder N95 ist außerhalb der Tennisplätze verpflichtend. Menschenansammlungen auf der Tennisanlage außerhalb der Tennisplätze sind verboten.
 
2.   Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Bei Personen, deren Kontaktdaten bereits anderweitig erfasst sind, reicht die Erfassung des vollständigen Namens sowie des Anwesenheitszeitraums. Das Betreten der Anlage ist für Personen, die die Erhebung der Kontaktdaten verweigern, untersagt.
 
3.   Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.
 
4.      Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Ausnahmen gelten für die Einzelnutzung von WCs. Toiletten sind regelmäßig zu lüften und zu reinigen. Handwaschmittel und Papierhandtücher werden in ausreichender Menge vorgehalten, ein Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen ausgehängt. Desinfektionsmittel kann zusätzlich zur Verfügung stehen.
 
5.      Weitläufige Anlagen dürfen von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen. In Abhängigkeit der jeweiligen Inzidenzwerte gelten folgende Regelungen:
 
Inzidenzwert unter 50:
Max. 10 Personen pro Tennisplatz
 
Inzidenzwert über 50:
Max. 5 Personen aus 2 Haushalten pro Tennisplatz
 
6.   Für Kinder bis 14 Jahre gilt folgende Sonderregelung:
Inzidenzwert unter 100:
Max. 20 Kinder pro Tennisplatz
 
7.   Zur Kontrolle der Umsetzung des hier genannten Hygienekonzepts werden folgende verantwortlichen Personen benannt: Michel Egert


Es gibt noch keine Rezension.
0
0
0
0
0
Zurück zum Seiteninhalt