Corona Warnstufe ab 03.11.21
Der BTV informiert:
Heute ist die vom Landesgesundheitsamt ausgerufene Corona-Warnstufe in Kraft getreten, auch für den Tennissport gelten daher neue Regelungen. So bleibt die 3G-Regel beim Hallenbetrieb zwar weiterhin erhalten, allerdings müssen Personen künftig einen PCR-Test durchführen, sofern sie keinen Genesenen- oder Impfnachweis vorzeigen können. Ein Antigentest reicht somit nicht mehr aus. Hiervon ausgenommen sind weiterhin Kinder sowie Jugendliche, die noch zur Schule gehen. Alle Regelungen sind ab heute gültig und daher auch bei den Spielen der aktuell laufenden Winterhallenrunde einzuhalten.
Somit gilt für die Tennishallenbenutzung beim SV Blankenloch 1911 e.V. folgendes:
Der Hallenbucher/Abonnent ist verantwortlich, dass alle Mitspieler über die entsprechenden Nachweise verfügen. Der Verein weist darauf hin, dass eventuelle Strafen und Bußgelder, die durch die Missachtung dieser behördlichen Vorgaben dem Verein auferlegt werden, dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
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